Wer im Zuge einer selbständigen Tätigkeit Einkünfte erzielt, sollte mit dem Gedanken spielen, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Die Vorteile, die ein derartiges Geschäftskonto mit sich bringt, liegen ganz klar auf der Hand:
Die Buchungen können besser und eindeutiger zugeordnet werden. Da nur betriebliche Kontobewegungen vorhanden sind, besteht nicht die Gefahr, „falsche“ Buchungen in die Buchhaltung mit einfließen zu lassen. Zudem fällt auch die Sortierung der Belege leichter.
Im Zuge einer Überprüfung durch die Finanzbehörde mag es hier ebenfalls einfacher sein, da es nur steuerlich relevante Belege gibt. Die privaten Unterlagen spielen sodann keine Rolle, wenn ein Geschäftskonto geführt wird.
Natürlich geht es auch um die Höhe der Einkünfte. Wer als Freiberufler einen Jahresbetrag im dreistelligen oder unteren vierstelligen Bereich verdient, muss hier wohl nicht extra ein Geschäftskonto eröffnen. Wird es jedoch unübersichtlich, da immer mehr Kontobewegungen beobachtet werden können, so ist es ratsam, ein Geschäftskonto zu eröffnen.